Kopfzeile
Home
PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Menu
Home Home
Philosophie Philosophie
Leistungen Leistungen
Aktuelles Aktuelles
Kontakt Kontakt
Preisanfrage/Auftrag Preisanfrage/Auftrag
Impressum/Datenschutz Impressum/Datenschutz
Job/Arbeitsangebot Job/Arbeitsangebot
Top Artikel-Block
WIN Certified #7106
WIN Certified #7106
AKuT Infos : Unsere aktuelle News für August
13.08.2011 12:50 (50482 x gelesen)

Dieselzuschlag

Seit vielen Jahren ist eine drastische Preissteigerung im Bereich der Rohölpreise zu verzeichnen und die zukünftige Entwicklung ist schwer vorauszusehen. Mit dem derzeit erreichten Preisniveau scheint das Ende der Preisspirale jedoch noch nicht erreicht. Die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rohölpreise in der Preiskalkulation ist daher unumgänglich, da diese Kostensteigerung nur zu einem Bruchteil durch Rationalisierungsmaßnahmen aufgefangen werden kann.

 



Aus diesem Grund haben sich fast alle Kurierdienste und Transportfirmen entschlossen einen separat ausgewiesenen Zuschlag zu erheben, der sich variabel an den Dieselpreisveränderungen orientiert und prozentual auf die Nettofracht (einschließlich Zuschlägen) erhoben wird.

Der indexbasierte Dieselzuschlag wird anhand des „Verbraucherpreisindex für Deutschland (Fachserie 17/Reihe 7)“ des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden ermittelt.


Die Berechnung des Dieselzuschlages basiert auf dem Indexwert in Höhe von 86,34 Punkten. Je nach Entwicklung dieses Indexes entwickelt sich ebenfalls der Dieselzuschlag. Demnach sinkt der Dieselzuschlag auf 0%, sofern der Basiswert von 86,34 Punkten wieder erreicht wird.

Über den indexbasierten Dieselzuschlag werden ausschließlich die durch den Dieselpreisanstieg verursachten Mehrkosten weiterbelastet. Ein Dieselpreisanstieg um 10 Cent verursacht Mehrkosten von ca. 1,83% und spiegelt sich beim Statistischen Bundesamt in einer Index-Veränderung von ca. 9,45 Punkten wieder. Demzufolge wird bei einem Anstieg des Dieselpreis-Index um einen Punkt jeweils ein Dieselzuschlag in Höhe von 0,19% erhoben.

Die Verbraucherpreisindizes werden monatlich durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Ab dem Veröffentlichungstag wird der neue Dieselzuschlag ermittelt und ist dann sofort gültig. An dieser Stelle können Sie sich jederzeit über den aktuellen Zuschlag informieren.

Quelle "Statistisches Bundesamt"


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Fusszeile
copyright 2011 - 2017 by AKuT   | Impressum / Datenschutzhinweise | Kontakt | Sitemap |
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*