Dieselzuschlag
Seit vielen Jahren ist eine drastische Preissteigerung im Bereich der Rohölpreise zu verzeichnen und die zukünftige Entwicklung ist schwer vorauszusehen. Mit dem derzeit erreichten Preisniveau scheint das Ende der Preisspirale jedoch noch nicht erreicht. Die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rohölpreise in der Preiskalkulation ist daher unumgänglich, da diese Kostensteigerung nur zu einem Bruchteil durch Rationalisierungsmaßnahmen aufgefangen werden kann.
Aus diesem Grund haben sich fast alle Kurierdienste und Transportfirmen entschlossen einen separat ausgewiesenen Zuschlag zu erheben, der sich variabel an den Dieselpreisveränderungen orientiert und prozentual auf die Nettofracht (einschließlich Zuschlägen) erhoben wird.
Der indexbasierte Dieselzuschlag wird anhand des „Verbraucherpreisindex für Deutschland (Fachserie 17/Reihe 7)“ des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden ermittelt.
Die Berechnung des Dieselzuschlages basiert auf dem Indexwert in Höhe von 86,34 Punkten. Je nach Entwicklung dieses Indexes entwickelt sich ebenfalls der Dieselzuschlag. Demnach sinkt der Dieselzuschlag auf 0%, sofern der Basiswert von 86,34 Punkten wieder erreicht wird.
Über den indexbasierten Dieselzuschlag werden ausschließlich die durch den Dieselpreisanstieg verursachten Mehrkosten weiterbelastet. Ein Dieselpreisanstieg um 10 Cent verursacht Mehrkosten von ca. 1,83% und spiegelt sich beim Statistischen Bundesamt in einer Index-Veränderung von ca. 9,45 Punkten wieder. Demzufolge wird bei einem Anstieg des Dieselpreis-Index um einen Punkt jeweils ein Dieselzuschlag in Höhe von 0,19% erhoben.
Die Verbraucherpreisindizes werden monatlich durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Ab dem Veröffentlichungstag wird der neue Dieselzuschlag ermittelt und ist dann sofort gültig. An dieser Stelle können Sie sich jederzeit über den aktuellen Zuschlag informieren.
Quelle "Statistisches Bundesamt"